AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Schneider Optoshop GmbH & Co. KG
Stand: Mai 2025
§ 1 Geltungsbereich
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schneider Optoshop GmbH & Co. KG (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Schneider Optoshop GmbH & Co. KG innerhalb und außerhalb des Onlineshops (www.optoshop.de). Alle Beauftragungen der Schneider Optoshop GmbH & Co. KG erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.
- Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern nach § 14 Absatz 1 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Geltung. Sie werden auch ohne Zurückweisung im Einzelfall nicht Vertragsinhalt, es sei denn die Schneider Optoshop GmbH & Co. KG stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zu. Eine solche Zustimmung gilt nur für den jeweiligen Einzelfall, nicht für frühere oder künftige Leistungen. Anderslautende Bedingungen, soweit sie nicht in einer Bestellung des Kunden der Schneider Optoshop GmbH & Co. KG festgelegt sind, gelten nicht.
- Soweit Vereinbarungen der Parteien Bestimmungen enthalten, die von den AGB abweichen, gehen die individuell vereinbarten Vertragsregeln diesen vor.
- Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen Fassung.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Vertragsgegenstand ist allein die Lieferung der Ware bzw. die Leistung, die in dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung definiert ist.
- Die Bestellung von Geräten erfolgt dabei in der Regel außerhalb des Onlineshops (§ 3 der AGB), während das Zubehör generell über den Onlineshop bestellt werden kann (§ 4 der AGB).
- Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sind nur bei Bestätigung durch die Schneider Optoshop GmbH & Co. KG in Schrift- oder in Textform verbindlich. Der Vorrang der Individualabrede (§ 305b BGB) in schriftlicher, textlicher und mündlicher Form bleibt hiervon unberührt.
§ 3 Vertragsschluss außerhalb des Onlineshops
- Die Angebote der Schneider Optoshop GmbH & Co. KG erfolgen freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder ausdrücklich verbindliche Zusagen enthalten oder sonst wie die Verbindlichkeit ausdrücklich vereinbart wurde. Sie sind Aufforderungen zu Bestellungen.
- Die Bestellung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist die Schneider Optoshop GmbH & Co. KG berechtigt, die Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung innerhalb von 3 Arbeitstagen nach deren Zugang anzunehmen. Eine eventuell durch die Schneider Optoshop GmbH & Co. KG versandte Zugangsbestätigung stellt jedoch noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Dasselbe gilt auch für Nachbestellungen des Kunden.
- Ein Vertrag kommt – auch im laufenden Geschäftsverkehr – erst dann zustande, wenn die Schneider Optoshop GmbH & Co. KG die Bestellung des Kunden schriftlich oder in Textform durch Auftragsbestätigung bestätigt. Der Vorrang der Individualabrede (§ 305b BGB) in schriftlicher, textlicher und mündlicher Form bleibt hiervon unberührt.
- Sollte die Auftragsbestätigung der Schneider Optoshop GmbH & Co. KG Schreib- oder Druckfehler enthalten oder sollten der Preisfestlegung technisch bedingte Übermittlungsfehler zugrunde liegen, ist die Schneider Optoshop GmbH & Co. KG zur Anfechtung berechtigt. Bereits erfolgte Zahlungen werden dem Kunden erstattet.
- Sämtliche zwischen der Schneider Optoshop GmbH & Co. KG und dem Kunden bei Abschluss des Vertrages getroffenen Vereinbarungen sowie Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind schriftlich oder in Textform niederzulegen. Der Vorrang der Individualabrede (§ 305b BGB) in schriftlicher, textlicher und mündlicher Form bleibt hiervon unberührt.
§ 4 Registrierung und Vertragsschluss im Onlineshop
- Die Registrierung des Kunden als Nutzer im Onlineshop erfolgt kostenlos. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Unternehmer nach § 14 Absatz 1 BGB.
- Die für die Anmeldung erforderlichen Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Erforderlich ist dabei insbesondere die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
- Mit der Registrierung ist ein Passwort auszuwählen. Dieses Passwort ist geheim zu halten und darf Dritten nicht mitgeteilt werden.
- Nach Absenden des Registrierungsformulars erfolgt eine Prüfung durch Schneider Optoshop GmbH & Co. KG. Etwaige Rückfragen werden direkt mit dem Kunden geklärt, der die Registrierung initiiert hat.
- Abgesehen von der Erklärung des Einverständnisses mit den Datenschutzbestimmungen von Schneider Optoshop GmbH & Co. KG ist die Registrierung mit keinerlei Verpflichtungen verbunden. Allein mit der Registrierung entstehen keinerlei Kaufverpflichtungen hinsichtlich der von der Schneider Optoshop GmbH & Co. KG angebotenen Waren.
- Soweit sich die persönlichen Angaben des Kunden ändern, ist der Kunde selbst für deren Aktualisierung verantwortlich.
- Die Warenpräsentation im Onlineshop stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, im Onlineshop Waren zu bestellen.
- Der Kunde kann aus dem Sortiment der Schneider Optoshop GmbH & Co. KG die im Onlineshop aufgeführte Ware auswählen und diese über den Button „In den Warenkorb legen“ in einem sogenannten Warenkorb ansammeln. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren nach § 145 BGB ab.
- Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ (Wortlaut: „Ich habe die AGB gelesen und bin mit deren Geltung einverstanden.“) diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in ihren Antrag aufgenommen hat.
- Schneider Optoshop GmbH & Co. KG schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Bestellbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird. Diese kann der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei der Schneider Optoshop GmbH & Co. KG eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar.
- Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch die Schneider Optoshop GmbH & Co. KG zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. Die Schneider Optoshop GmbH & Co. KG wird die Annahme innerhalb von 3 Werktagen ab Eingang der Bestellung des Kunden erklären. Gibt die Schneider Optoshop GmbH & Co. KG innerhalb dieser Frist keine Annahmeerklärung ab, wurde die Bestellung des Kunden von der Schneider Optoshop GmbH & Co. KG nicht angenommen. Erfolgt keine Annahme, wird die Schneider Optoshop GmbH & Co. KG den Kunden stets per E-Mail darüber informieren, dass die Bestellung nicht angenommen wurde.
- Sollte die Auftragsbestätigung der Schneider Optoshop GmbH & Co. KG Schreib- oder Druckfehler enthalten oder sollten der Preisfestlegung technisch bedingte Übermittlungsfehler zugrunde liegen, ist die Schneider Optoshop GmbH & Co. KG zur Anfechtung berechtigt. Bereits erfolgte Zahlungen werden dem Kunden erstattet.
- In der E-Mail nach Absatz 11 oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Kunden von Schneider Optoshop GmbH & Co. KG auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
§ 5 Beschaffenheit der Ware und (Hersteller-)Garantie
- Auskünfte der Schneider Optoshop GmbH & Co. KG an den Kunden hinsichtlich der Waren, die durch die Schneider Optoshop GmbH & Co. KG veräußert werden, sowie hinsichtlich der Leistungen, die die Schneider Optoshop GmbH & Co. KG erbringt, erfolgen ausschließlich aufgrund der bisherigen Erfahrung der Schneider Optoshop GmbH & Co. KG. Sie stellen keinerlei Beschaffenheitsangaben oder Garantien in Bezug auf die Waren und Leistungen dar. Die hierbei angegebenen Werte sind als Durchschnittswerte der Waren und Leistungen anzusehen.
- Die Schneider Optoshop GmbH & Co. KG steht mangels ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarung nicht dafür ein, dass die Waren und/oder sonstigen Leistungen für den vom Kunden verfolgten Zweck geeignet sind.
- Eine Beratungspflicht gegenüber dem Kunden übernimmt die Schneider Optoshop GmbH & Co. KG nur ausdrücklich kraft gesonderten Beratungsvertrag in Schrift- oder Textform.
- Eine Garantie gilt nur dann als von der Schneider Optoshop GmbH & Co. KG übernommen, wenn die Schneider Optoshop GmbH & Co. KG schriftlich oder in Textform eine Beschaffenheit und/ oder einen Leistungserfolg als „rechtlich garantiert“ bezeichnet. Herstellergarantien werden an den Kunden so weitergegeben, wie sie gegenüber der Schneider Optoshop GmbH & Co. KG durch den Hersteller zugesagt wurden. Eine über die Herstellergarantie hinausgehende Einstandspflicht übernimmt Schneider Optoshop GmbH & Co. KG nicht.
§ 6 Lieferzeit
- Verbindliche Liefertermine und -fristen müssen ausdrücklich und schriftlich oder in Textform vereinbart werden. Bei unverbindlichen oder ungefähren (z.B. ca., etwa, etc.) Lieferterminen und -fristen ist die Schneider Optoshop GmbH & Co. KG bemüht, diese nach besten Kräften einzuhalten.
- Liefer- und/oder Leistungsfristen beginnen nicht zu laufen, bevor alle Einzelheiten der Ausführung des Auftrages geklärt sind und alle sonstigen vom Kunden zu erfüllenden Voraussetzungen vorliegen, insbesondere vereinbarte Anzahlungen oder Sicherheiten und notwendige Mitwirkungsleistungen vollständig geleistet sind. Entsprechendes gilt für Liefer- und Leistungstermine. Hat der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen verlangt, so beginnt eine neue angemessene Liefer- und/oder Leistungspflicht mit der Bestätigung der Änderung durch die Schneider Optoshop GmbH & Co. KG.
- Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Die verursachten zusätzlichen Versandkosten sind von der Schneider Optoshop GmbH & Co. KG zu tragen, sofern nicht der Kunde selbst eine Teillieferung erbeten hat.
§ 7 Vorbehalt der Selbstbelieferung
- Die Erbringung der geschuldeten vertragsgegenständlichen Lieferung oder Leistung steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung der Schneider Optoshop GmbH & Co. KG
durch die Lieferanten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der Schneider Optoshop GmbH & Co. KG zu vertreten ist und dass die Schneider Optoshop GmbH & Co. KG sich ordnungsgemäß und ausreichend vor Vertragsschluss mit dem Kunden entsprechend der Quantität und Qualität aus der Liefer- und Leistungsvereinbarung mit dem Kunden bei ihren Lieferanten eingedeckt hat (Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes).
- Die Schneider Optoshop GmbH & Co. KG wird den Kunden rechtzeitig schriftlich oder in Textform über die Verzögerung informieren.
- Im Falle einer verspäteten Lieferung aufgrund einer nicht richtigen oder nicht rechtzeitigen Selbstbelieferung nach Absatz 1 gelten die Regelungen aus § 8 der AGB entsprechend.
§ 8 Lieferfristverlängerung bei Arbeitskämpfen und unvorhergesehenen Hindernissen
- Die Lieferfrist verlängert sich um die Dauer der Behinderung bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens der Schneider Optoshop GmbH & Co. KG liegen, z. B. Aufruhr, Kriegs-, Terror-, oder Naturereignisse oder behördliche Eingriffe und Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland sowie Epidemien, Pandemien wie Covid-19, unverschuldete Transportengpässe oder -hindernisse, insbesondere auch im Luft- und/ oder Seetransport, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Betriebsbehinderungen - z.B. durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden -, und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtung nicht von der Schneider Optoshop GmbH & Co. KG schuldhaft herbeigeführt worden sind.
- Zu den unvorhergesehenen Hindernissen im Sinne von Absatz 1 gehören auch durch die vorstehend genannten Gründe verursachte Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung der Ware von erheblichem Einfluss sind.
- Der Grund und die voraussichtliche Dauer der Behinderung ist dem Kunden mitzuteilen, wenn absehbar ist, dass etwaige Lieferfristen nicht einzuhalten sind.
- Die Schneider Optoshop GmbH & Co. KG ist berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, sofern es sich nicht nur um ein vorübergehendes Leistungshindernis handelt und die Schneider Optoshop GmbH & Co. KG das betreffende Leistungshindernis nicht zu vertreten hat.
- Die Verlängerung der Lieferfrist nach Absatz 1 bzw. das Rücktrittsrecht nach Absatz 4 gelten nicht, wenn die Schneider Optoshop GmbH & Co. KG ihrer Informationspflicht nach voranstehend Absatz 3 nicht nachgekommen ist oder wenn die Schneider Optoshop GmbH & Co. KG das Beschaffungsrisiko nach § 276 BGB oder eine Liefer- bzw. Leistungsgarantie übernommen hat.
- Vorbehaltlich des gesetzlichen Rücktrittsrecht des Kunden sind Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund von verspäteter Lieferung aus den vorstehend genannten Gründen der Behinderung ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Haftung der Schneider Optoshop GmbH & Co. KG wegen eines Übernahme- oder Vorsorgeverschuldens, wenn das Leistungshindernis mit seinen Folgen für die Möglichkeit der Vertragserfüllung vorhersehbar oder bereits vorhanden war und die Schneider Optoshop GmbH & Co. KG die Verpflichtung dennoch ohne ausdrückliche Einschränkung eingegangen ist oder keine mögliche Vorsorge getroffen hat, um den Vertrag trotz des bevorstehenden Leistungshindernisses erfüllen zu können. Es gilt ebenso nicht für den Anspruch des Kunden auf Rückzahlung der Gegenleistung, wenn des Kunden diese bereits im Voraus geleistet hat. Für diese Fälle gelten die Regelungen aus § 14 der AGB (Haftung).
- Vorstehende Regelung gemäß Absatz 6 gilt entsprechend, wenn aus den in vorstehend Absatz 1 genannten Gründen auch ohne vertragliche Vereinbarung eines festen Liefertermins des Kunden ein weiteres Festhalten am Vertrag objektiv unzumutbar ist.
- Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von der Schneider Optoshop GmbH & Co. KG nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.
§ 9 Gefahrübergang
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht im Falle des Versendungskaufs auf den Kunden über, sobald Schneider Optoshop GmbH & Co. KG die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
- Für den Fall, dass Schneider Optoshop GmbH & Co. KG die Ware an den Kunden liefert und ggf. auch montiert, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an den Kunden auf diesen über.
§ 10 Kostenvoranschlag bei Reparaturen
- Wenn der Kunde eine Reparatur in Auftrag geben will und dafür eine verbindliche Preisangabe vor endgültiger Auftragserteilung wünscht, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und die zur Herstellung des Werkes erforderlichen Teile im Wesentlichen und so weit wie möglich und zumutbar aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen.
- Schneider Optoshop GmbH & Co. KG ist an einen solchen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von vier Wochen nach seiner Abgabe gebunden.
- Kostenvoranschläge für Reparaturen sind aufgrund einer gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden in Schrift- oder Textform kostenpflichtig.
- Vorarbeiten, wie z.B. die Untersuchung des Reparaturgegenstandes, die Trennung von Einzelteilen zur Untersuchung, die Erstellung von Leistungsverzeichnissen, die Bestellung von Plänen u.s.w., sind ebenfalls aufgrund einer gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden in Schrift- oder Textform vergütungspflichtig.
- Wird auf Grundlage eines Kostenvoranschlages ein Reparaturauftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag und die Kosten etwaiger Vorarbeiten mit der Auftragsrechnung verrechnet.
- Der Gesamtpreis aus dem Kostenvoranschlag kann bis zu 10 % überschritten werden; eine darüber hinausgehende Überschreitung bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
- Schneider Optoshop GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum an allen von ihr gelieferten Waren vor (nachstehend „Vorbehaltsware“), bis alle Forderungen von Schneider Optoshop GmbH & Co. KG aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden einschließlich der künftig entstehenden Ansprüche aus später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Dies gilt auch für einen Saldo zugunsten von Schneider Optoshop GmbH & Co. KG, wenn einzelne oder alle Forderungen von Schneider Optoshop GmbH & Co. KG in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen werden und der Saldo gezogen ist.
- Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat die Schneider Optoshop GmbH & Co. KG unverzüglich schriftlich oder in Textform zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die der Schneider Optoshop GmbH & Co. KG gehörenden Waren erfolgen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist die Schneider Optoshop GmbH & Co. KG berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; Schneider Optoshop GmbH & Co. KG ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf die Schneider Optoshop GmbH & Co.
KG diese Rechte nur geltend machen, wenn die Schneider Optoshop GmbH & Co. KG dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
§ 12 Mängelgewährleistung
- Schneider Optoshop GmbH & Co. KG haftet für Mängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
- Die Lieferung von gebrauchter Ware erfolgt unter Ausschluss jeglicher Mängelgewährleistung. Bei gebrauchter Ware handelt es sich um Maschinen, Instrumente, Zubehör und sonstige Waren, die von einem Voreigentümer oder auf sonstige Weise bereits genutzt wurden. Der Gewährleistungsausschluss gilt nicht für Ansprüche wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, arglistigen, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens Schneider Optoshop GmbH & Co. KG. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.
- Grundlage der Mängelhaftung von Schneider Optoshop GmbH & Co. KG ist vor allem die über die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware (einschließlich Zubehör sowie Montage- und Installationsanleitungen) getroffene Vereinbarung. Als Beschaffenheitsvereinbarung in diesem Sinne gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind und/ oder von Schneider Optoshop GmbH & Co. KG (insbesondere auf ihrer Webseite) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 3 BGB). Öffentliche Äußerungen, Anpreisung oder Werbung des Herstellers stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung dar.
- Bei Waren mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten (z.B. Software) schuldet Schneider Optoshop GmbH & Co. KG eine Bereitstellung der digitalen Inhalte (z.B. Software-Updates) nur, soweit sich dies ausdrücklich aus einer Beschaffenheitsvereinbarung gemäß Absatz 3 ergibt. Die Bereitstellung der digitalen Inhalte obliegt in allen anderen Fällen der Verantwortlichkeit des Herstellers. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers und sonstiger Dritter übernimmt Schneider Optoshop GmbH & Co. KG insoweit keine Haftung.
- Ist die gelieferte Ware mangelhaft, kann Schneider Optoshop GmbH & Co. KG zunächst wählen, ob Schneider Optoshop GmbH & Co. KG Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistet. Ist die von Schneider Optoshop GmbH & Co. KG gewählte Art der Nacherfüllung im Einzelfall für den Kunden unzumutbar, kann er sie ablehnen. Das Recht der Schneider Optoshop GmbH & Co. KG, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
- Schneider Optoshop GmbH & Co. KG ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
- Treten beim Schleifen hochwertiger Gläser Mängel auf, so ist der Kunde verpflichtet, diesen Mangel unverzüglich an Schneider Optoshop GmbH & Co. KG zu melden und die Weiterverarbeitung erstmal zu stoppen, um das Produzieren von unnötigem Verschleißmaterial auf ein Minimum zu reduzieren.
- Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten trägt Schneider Optoshop GmbH & Co. KG nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung und diesen AGB, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann Schneider Optoshop GmbH & Co. KG von dem Kunden, die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn der Kunde wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.
- Für Sachmängel leistet Schneider Optoshop GmbH & Co. KG - soweit nicht schriftlich oder in Textform ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – über einen Zeitraum von 12 Monaten Gewähr, gerechnet vom Tag der Lieferung der Ware an den Kunden, im Falle der kundenseitigen An- oder Abnahmeverweigerung vom Zeitpunkt der erstmaligen Lieferung der Ware an den von dem Kunden genannten Bestimmungsort.
- Die in Absatz 8 geregelte Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus einer Garantie, der Übernahme eines Beschaffungsrisikos im Sinne von § 276 BGB, Ansprüche wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, arglistigen, vorsätzlichen, oder grob fahrlässigen Handelns seitens Schneider Optoshop GmbH & Co. KG, oder wenn in den Fällen der §§ 478, 479 BGB (Rückgriff in der Lieferkette), § 438 Absatz 1 Nummer 2 BGB (Errichtung von Bauwerken und Lieferung von Sachen für Bauwerke) und § 634a Absatz 1 Nummer 2 BGB (Baumängel) oder soweit sonst gesetzlich eine längere Verjährungsfrist zwingend festgelegt ist. Der Vorrang der Individualabrede gemäß § 305b BGB bleibt unberührt. Eine Umkehr der Beweislast ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.
- Die Gewährleistung von Schneider Optoshop GmbH & Co. KG (Ansprüche aus Pflichtverletzung wegen Schlechtleistung bei Sachmängeln) und die sich hieraus ergebende Haftung ist ausgeschlossen, soweit Mängel und damit zusammenhängende Schäden nicht nachweisbar auf fehlerhaftem Material, fehlerhafter Konstruktion, oder auf mangelhafter Ausführung, oder fehlerhaften Herstellungsstoffen oder, soweit geschuldet, mangelhafter Nutzungsanleitung beruhen. Insbesondere ist die Gewährleistung und die sich hieraus ergebende Haftung aufgrund Pflichtverletzung wegen Schlechtleistung ausgeschlossen für Folgen fehlerhafter Benutzung, ungeeigneter Lagerbedingungen, und für die Folge chemischer, elektromagnetischer, mechanischer oder elektrolytischer Einflüsse, die nicht den in unseren Produktbeschreibung oder einer abweichend vereinbarten Produktspezifikation oder dem jeweils produktspezifischen Datenblatt unsererseits oder herstellerseits vorgesehenen, durchschnittlichen Standardeinflüssen entsprechen. Vorstehendes gilt nicht bei arglistigem, grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handel unsererseits, oder Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, der Übernahme einer Garantie, eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB oder einer Haftung nach einem gesetzlich zwingenden Haftungstatbestand.
§ 13 Untersuchungs- und Rügeobliegenheit bei beidseitigem Handelsgeschäft
- Ist der Kunde Kaufmann iSd §§ 1ff HGB, so ist er verpflichtet, die gelieferten Waren unverzüglich nach Anlieferung (und ggf. Montage) durch sachkundiges Fachpersonal zu untersuchen.
- Im Rahmen dieser Untersuchung erkennbare Sachmängel sind von dem Kunden iSd Absatz 1 unverzüglich, spätestens jedoch zwei Tage nach Anlieferung gegenüber der Schneider Optoshop GmbH & Co. KG zu rügen. Versteckte Sachmängel sind von dem Kunden unverzüglich nach Entdeckung und spätestens nach zwei Tagen ab Entdeckung gegenüber der Schneider Optoshop GmbH & Co. KG zu rügen. Nach Ablauf der Gewährleistungsverjährungsfrist nach § 12 Absatz 8 dieser AGB besteht aber ungeachtet eines entdeckten Mangels kein Gewährleistungsanspruch mehr gegen die Schneider Optoshop GmbH & Co. KG .
- Sofern der Kunde das Übergabeprotokoll der Schneider Optoshop GmbH & Co. KG unterzeichnet und hier keine Sachmängel benennt, ist eine spätere Rüge nach Absatz 1 und 2 ausgeschlossen, es sei denn es handelt sich um versteckte Sachmängel.
- Eine nicht ordnungsgemäße Rüge nach den vorstehenden Bestimmungen des § 13 der AGB schließt jeglichen Anspruch des Kunden aus Pflichtverletzung wegen Sachmängeln aus. Dies gilt nicht im Falle vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Handelns der Schneider Optoshop GmbH & Co. KG, im Falle der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit oder der Übernahme einer Garantie der Mängelfreiheit, oder eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB oder sonstigen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.
- Bei einer zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Ware gilt der Verlust der Gewährleistungsrechte nach Absatz 3 auch dann, wenn der Mangel infolge der Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde; in diesem Fall bestehen insbesondere keine Ansprüche des Kunden auf Ersatz entsprechender Kosten ("Aus- und Einbaukosten").
§ 14 Haftung
- Schadensersatzsprüche des Kunden gegen Schneider Optoshop GmbH & Co. KG, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Schneider Optoshop GmbH & Co. KG, deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.
- Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Schneider Optoshop GmbH & Co. KG nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Nachstehender Absatz 5 bleibt davon unberührt.
- Ebenso haftet Schneider Optoshop GmbH & Co. KG bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Nachstehender Absatz 5 bleibt davon unberührt.
- Die Einschränkungen der Absätze 1 bis 3 gelten im gleichen Umfang zugunsten der Organe, leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Schneider Optoshop GmbH & Co. KG sowie den Subunternehmern von Schneider Optoshop GmbH & Co. KG, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
- Die sich aus den Absätzen 1 bis 4 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Schaden auf einen Mangel zurückzuführen ist und Schneider Optoshop GmbH & Co. KG den Mangel arglistig verschwiegen, Schneider Optoshop GmbH & Co. KG sonst Arglist zur Last fällt, Schneider Optoshop GmbH & Co. KG eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder ein Beschaffungsrisiko im Sinne von § 276 BGB übernommen hat oder im Falle des Verzugs, soweit ein fixer Liefer- und/ oder Leistungstermin vereinbart war. Das gleiche gilt, soweit die Vertragsparteien eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Haftung gemäß gesetzlich zwingender Haftungstatbestände, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
- Schneider Optoshop GmbH & Co. KG haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Kriegs-, Terror, oder Naturereignisse Epidemien, Pandemien wie Covid 19 und damit einhergehender Behinderungen des Transports, insbesondere des Seetransports, sowie anderweitiger Verkehrsstörungen oder durch sonstige nicht von Schneider Optoshop GmbH & Co. KG zu vertretende Vorkommnisse eintreten. Das Gleiche gilt für sonstige nicht von Schneider Optoshop GmbH & Co. KG zu vertretende Ereignisse, wie z.B. Streik, Aussperrung oder Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland.
- Schneider Optoshop GmbH & Co. KG haftet nicht bei kostenfreier technischer Beratung, Planung oder Kompatibilitäten von Produkten. Dies gilt nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz aus dem Vertragsverhältnis können nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Die Frist beginnt mit dem in § 199 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und Abs. 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Die Ausschlussfrist gilt nicht, wenn Schneider Optoshop GmbH & Co. KG Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, für Ansprüche wegen der
Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, sowie im Falle einer Forderung, die auf einer deliktischen Handlung oder einer ausdrücklich übernommenen Garantie oder Übernahme eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB beruht, oder im Falle, dass gesetzlich zwingend eine längere Verjährungsfrist gilt. Der Vorrang der Individualabrede gemäß § 305b BGB bleibt unberührt. Eine Umkehr der Beweislast ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.
§ 15 Zahlungsbedingungen
- Schneider Optoshop GmbH & Co. KG ist berechtigt, die Rechnung als elektronisches Dokument (z. B. PDF oder E-Rechnung) per E-Mail an den Kunden zu versenden (elektronischer Rechnungsversand). Der Kunde hat Schneider Optoshop GmbH & Co. KG eine Änderung der E-Mail-Adresse, an welcheRechnungen versandt werden sollen, unverzüglich schriftlich oder in Textform mitzuteilen.
- Es gelten die jeweils mit dem Kunden vereinbarten Zahlungsbedingungen. Sofern keine Zahlungsfrist vereinbart ist, hat der Kunde die Rechnung innerhalb von 7 Kalendertagen zu begleichen.
- Der Abzug von Skonti ist nur zulässig, sofern dies in der jeweiligen Rechnung ausdrücklich ausgewiesen ist.
- Ab einer Auftragssumme von € 10.000.- netto ist Schneider Optoshop GmbH & Co. KG berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 25% des Netto-Auftragswert zu verlangen.
- Sitzt der Kunde im Ausland, erfolgt eine Leistung der Schneider Optoshop GmbH & Co. KG nur auf Vorkasse.
- Sollte der Kunde bei einer Zahlung auf Rechnung wiederholt das in der Rechnung angegebene Zahlungsziel nicht einhalten, behält sich Schneider Optoshop GmbH & Co. KG das Recht vor, die Zahlungsart des Kunden für künftige Bestellungen auf Vorkasse umzustellen.
- Im Falle des Verzugs des Kunden ist Schneider Optoshop GmbH & Co. KG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszins zu verlangen. Ist Schneider Optoshop GmbH & Co. KG in der Lage, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen.
§ 16 Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung, Abtretung
- Sämtliche Zurückbehaltungsrechte – gleich aus welchem Rechtsverhältnis sind Schneider Optoshop GmbH & Co. KG gegenüber ausgeschlossen, es sei denn es handelt sich um unbestrittene und/ oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.
- Der Kunde ist nur mit unbestrittenen und /oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zur Aufrechnung berechtigt.
- § 215 BGB (Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht nach Eintritt der Verjährung) bleibt unberührt.
- Die Rechte des Kunden sind nur mit Zustimmung von Schneider Optoshop GmbH & Co. KG an Dritte abtretbar. Schneider Optoshop GmbH & Co. KG wird die Zustimmung zur Abtretung nicht verweigern, wenn der Kunde berechtigte Belange für eine Abtretung darlegen kann und diese das schützenswerte Interesse von Schneider Optoshop GmbH & Co. KG überwiegen.
§ 17 Urheberrechte und Schutzrechte, Vertraulichkeit
- An den an den Kunden bekanntgegebenen oder überlassenen Fotografien sowie bildnerischen Gestaltungen, Produktbezeichnungen, Produktnamen, Zeichnungen, Daten, Kostenanschlägen und sonstige Unterlagen über die Waren und Leistungen von Schneider Optoshop GmbH & Co. KG behält sich Schneider Optoshop GmbH & Co. KG alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Anderweitige Verwertungen (auch nur auszugsweise) durch Kunden oder sonstige Dritte bedürfen der
ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der Schneider Optoshop GmbH & Co. KG in Schrift- oder Textform.
- Der Kunde verpflichtet sich, die in vorstehendem Absatz aufgeführten Daten und/ oder Unterlagen vertraulich zu behandeln und nicht Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, Schneider Optoshop GmbH & Co. KG erteilt die ausdrückliche Einwilligung in Schrift- oder Textform.
- Die aufgeführten Muster, Daten und/ oder Unterlagen sind auf Aufforderung an Schneider Optoshop GmbH & Co. KG zurückzugeben, soweit ein darauf basierender Auftrag an Schneider Optoshop GmbH & Co. KG nicht erteilt wird.
§ 18 Rechtswahl
- Die AGB einschließlich der Form ihres Zustandekommens sowie sämtliche sich aus ihnen ergebenden Rechte und Pflichten unterliegen dem deutschen Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.
- Das gilt ebenso für sämtliche außervertragliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit den AGB stehen.
§ 19 Gerichtsstand
- Ist der Kunde Kaufmann iSd §§ 1ff HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten in Zusammenhang mit den AGB der Geschäftssitz von Schneider Optoshop GmbH & Co. KG.
- Schneider Optoshop GmbH & Co. KG ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz von Schneider Optoshop GmbH & Co. KG.