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Servicebedingungen

Stand 01.03.2014 

 

Geltung der Bedingungen

Service-, Wartungs- sowie alle sonstigen Dienstleistungen der Firma Schneider Optoshop GmbH & Co. KG erfolgen nach diesen Geschäftsbedingungen. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Schneider Optoshop GmbH & Co. KG in der jeweils aktuellen Fassung. Entgegenstehenden oder anders lautenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Änderungen, Nebenabreden und sonstige abweichende Absprachen können von Mitarbeitern der Firma Schneider Optoshop, sofern ihnen nicht eine entsprechende Vertretungsmacht kraft Gesetz zusteht, mündlich nicht mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Derartige mündliche Absprachen bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Firma Schneider Optoshop GmbH & Co. KG.

Lohnkosten, Arbeitszeit

1. Arbeitswerte: Ein Arbeitswert innerhalb der normalen Arbeitszeit an einem Arbeitstag im Rahmen der Wochenarbeitszeit beträgt 15 Minuten und wird nach den aktuellen Verrechnungssätzen der Firma Schneider Optoshop mit 28,95 Euro netto berechnet.

2. Arbeitszeit: Reise-, Warte- und Wegezeiten gelten als Arbeitszeiten und werden entsprechend über die Reisekosten in Rechnung gestellt.

3. Verzögerungen: Verzögert sich die Dienstleistung ohne Verschulden der 
Firma Schneider Optoshop GmbH & Co. KG, werden zusäzlich entstehende Aufwendungen - insbesondere Reise- und Wartezeiten - gesondert berechnet, dies gilt auch bei pauschal vereinbarten Dienstleistungspreisen.

4. Arbeitszeitbescheinigungen: Der Auftraggeber hat den Mitarbeitern der 
Firma Schneider Optoshop GmbH & Co. KG die aufgewendeten Arbeitszeiten auf dem Servicebericht schriftlich zu bestätigen.

In jedem Fall werden die von den Mitarbeitern der Firma Schneider Optoshop ausgefüllten Serviceberichte den Rechnungen der 
Firma Schneider Optoshop GmbH & Co. KG zugrunde gelegt und sind für beide Seiten maßgebend.

Reisekosten

Die Reisekosten der Mitarbeiter der Firma Schneider Optoshop GmbH & Co. KG werden für die Hin- und Rückreise vom Firmensitz, oder vom Wohnort des Mitarbeiters zum Leistungsort beim Auftraggeber sowie für die täglichen Fahrten von der Unterkunft zur Arbeitsstelle, in Rechnung gestellt. Bei mehreren, aufeinander folgenden Serviceeinsätzen zu verschiedenen Auftraggebern entscheidet die Firma Schneider Optoshop GmbH & Co. KG über die Aufteilung der Reisekosten. 

Leistungen des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber hat am Auslieferungs-, Montage- bzw. Serviceort rechtzeitig alle Voraussetzungen zu schaffen, die für eine Leistungserbringung ohne Verzögerung, unter angemessenen Arbeitsbedingungen, durch die Firma Schneider Optoshop erforderlich sind. Insbesondere sind die baulichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Anlieferung an die Einbaustelle ohne zusätzliche bauliche Maßnahmen und ohne Schaffung baulicher und technischer Voraussetzungen an der Einbaustelle, die nicht von der Firma Schneider Optoshop GmbH & Co. KGgeschuldet werden, unverzüglich vorgenommen werden kann. Sind die vorstehenden Voraussetzungen vom Auftraggeber nicht geschaffen, so ist die Firma Schneider Optoshop GmbH & Co. KG berechtigt, ihn wegen daraus entstehender Aufwendungen und Schäden (z. B. Mehrarbeit, unnütze Reisezeit, zusätzliche Kosten, etc.) in Anspruch zu nehmen.

2. Die zum Schutz von Mitarbeitern und Sachen der 
Firma Schneider Optoshop GmbH & Co. KG notwendigen Maßnahmen sind vom Auftraggeber durchzuführen, bestehende Sicherheitsvorschriften sind der Firma Schneider Optoshop GmbH & Co. KG bekannt zu geben. Der Auftraggeber ist auch - gegenüber der Firma Schneider Optoshop GmbH & Co. KG und deren Mitarbeitern - verpflichtet, alle geltenden gesetzlichen Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten. Im Falle der Verletzung derartiger Vorschriften durch den Auftraggeber und hierdurch der Firma Schneider Optoshop GmbH & Co. KG oder deren Mitarbeitern entstehenden Schäden, ist die vFirma Schneider Optoshop GmbH & Co.KG berechtigt, den Auftraggeber auch im Falle einfacher Fahrlässigkeit auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Bei Arbeiten außerhalb der betrieblichen Arbeitszeit muss ein Mitarbeiter des Auftraggebers anwesend sein.

Materialkosten

1. Das für die jeweiligen Arbeiten erforderliche Material wird - soweit es nicht bereits in der Auftragsbestätigung einzeln aufgeführt ist - nach den von den Mitarbeitern der Firma Schneider Optoshop GmbH & Co. KG erstellten Lieferscheinen in Rechnung gestellt. Diese sind für beide Seiten maßgebend und außerdem vom Auftraggeber zu unterzeichnen.

2. Berechnung der Materialkosten erfolgt nach den aktuellen Preisen der 
Firma Schneider Optoshop GmbH & Co. KG.

Abnahme

1. Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Arbeiten verpflichtet, sobald ihm deren Beendigung angezeigt worden ist. Die Abnahme erfolgt durch Unterschrift auf dem Servicebericht. Mit der erfolgten Abnahme wird die ordnungsgemäße Ausführung der erbrachten Leistungen bestätigt. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

2. Die Arbeiten gelten innerhalb von zwei Wochen nach Anzeige der Beendigung durch die 
Firma Schneider Optoshop GmbH & Co. KG als abgenommen, es sei denn, der Auftraggeber rügt innerhalb dieses Zeitraums Mängel. Die Firma Schneider Optoshop GmbH & Co. KG informiert den Auftraggeber mit der Anzeige der Beendigung erneut über diese Regelung.

3. Der Auftraggeber ist zur Abnahmeverweigerung nur berechtigt, wenn die von ihm gerügten Mängel den gewöhnlichen oder den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder erheblich mindern, andernfalls ist er verpflichtet, die Arbeiten unter dem Vorbehalt der Mängelbeseitigung abzunehmen.


Mängelhaftung

1. Ergänzend zu den Bestimmungen Über die Haftung für Sachmängel sowie die allgemeinen Haftungsbestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Schneider Optoshop GmbH & Co. KG gelten bei Montagen, Reparaturen und sonstigen Dienstleistungen die Bestimmungen dieses Abschnitts. Die Bestimmungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Schneider Optoshop gelten auch für ihre Gewährleistung und Haftung in dem Fall, dass die Firma Schneider Optoshop GmbH & Co. KG ihre Leistungen nicht selbst oder durch eigene Mitarbeiter, sondern durch Subunternehmer erbringt.

2. Bei Service-, Wartungs- und sonstigen Dienstleistungen ist der Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur Minderung berechtigt, wenn - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle - eine der 
Firma Schneider Optoshop GmbH & Co. KG gesetzte Frist zur Erfüllung / Mängelbeseitigung fruchtlos verstrichen ist. Zum Rücktritt ist der Auftraggeber in diesen Fällen nur berechtigt, wenn die Mängelbeseitigung oder Minderung für den Auftraggeber nachweisbar ohne Interesse ist.

3. Ausgetauschte Teile werden Eigentum der 
Firma Schneider Optoshop GmbH & Co. KG.

Rechnungsstellung und Bezahlung

Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Beendigung der Arbeiten, die Firma Schneider Optoshop GmbH & Co. KG behält sich jedoch Zwischenrechnungen und Abschlagzahlungen vor. Die Berechnung erfolgt aufgrund der aktuellen Verrechnungssätze der Firma Schneider Optoshop GmbH & Co. KG. Die Rechnungsbeiträge werden mit Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

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